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I. Zugang
1. Der Zugang zum Park ist nur mit einem gültigen Ticket innerhalb der für das Ticket geltenden Öffnungstage und/oder -zeiten gestattet.
2. Nach Schließung des Vergnügungsparks ist es Tagesgästen des Vergnügungsparks nicht gestattet, das Gelände des Vergnügungsparks und/oder des Ferienparks zu betreten.
3. Eintrittskarten und Gutscheine müssen für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts im Park aufbewahrt und auf Verlangen dem Parkpersonal vorgezeigt werden. Der Park behält sich das Recht vor, Personen, die keine gültige Eintrittskarte oder keinen gültigen Gutschein vorweisen können, den Eintritt zu verweigern.
4. Tagesgäste des Vergnügungsparks haben mit ihrer Eintrittskarte keinen Zugang zum Ferienpark.
5. Übernachtungsgäste des Ferienparks haben mit einem Papierticket, das dem Gast beim Check-in ausgehändigt wird, Zugang zum Vergnügungspark. Für jede Person ist ein Ticket erforderlich. Das Ticket muss beim Betreten des Parks und beim Verlassen des Vergnügungsparks gescannt werden. Die Tickets sind nicht übertragbar.
6. Die Tore zwischen dem Ferienpark und dem Vergnügungspark sind zwischen 07:30 und 23:00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten ist der Zugang zum Vergnügungspark nicht möglich.
7. Übernachtungsgäste des Ferienparks betreten den Park mit einem gültigen Bändchen. Sie müssen dieses Armband während Ihres Aufenthalts tragen und es auf Verlangen eines Parkmitarbeiters vorzeigen. Das Nichttragen des Armbands kann dazu führen, dass der Park verweigert oder aus dem Park entfernt wird. Armbänder werden nur an den Rezeptionen des Dorfes ausgegeben.
8. Bei besonderen Wetterbedingungen, technischen oder organisatorischen Gründen können Attraktionen, Shows, Restaurants und Geschäfte geschlossen werden. Der Vergnügungs- und Ferienpark Slagharen wird Sie so schnell wie möglich über die Website, die Social-Media-Kanäle und an den Informationspunkten im Park darüber informieren.
9. Wenn Sie den Park betreten, werden Sie möglicherweise aufgefordert, Ihre Tasche auf verbotene oder unerwünschte Besitztümer oder das Vorhandensein von illegal angeeigneten Gegenständen zu überprüfen. Darüber hinaus stimmt man mit dem Betreten des Parks automatisch jedem Besuch zu. Diese Überprüfung dient nur der allgemeinen Sicherheit der Besucher und Mitarbeiter des Vergnügungs- und Ferienparks Slagharen.
10. Bestimmte Attraktionen, Dienstleistungen, Shows und/oder Aktivitäten sind nicht im Eintrittspreis enthalten. Dies ist an der entsprechenden Stelle im Park angegeben.
II. Allgemeines
II. Halloween
IV. Angemessenes Verhalten
V. Attraktionen und Shows
VI. Medienaufzeichnungen
VII. Parken
1. Wenn Sie das Gelände des Slagharen Amusement & Holiday Park mit einem motorbetriebenen Fahrzeug betreten, erklären Sie sich mit der Anwendbarkeit der Parkordnung einverstanden.
2. Der Slagharen Amusement & Holiday Park stellt einen zufälligen Parkplatz auf den Parkplätzen oder im Ferienpark zur Verfügung.
3. Der Slagharen Amusement & Holiday Park stellt nur einen Parkplatz gegen Gebühr zur Verfügung. Die Überwachung oder Lagerung Ihres Fahrzeugs gehört nicht dazu.
4. Auf dem gesamten Gelände von Slagharen darf nicht schneller als 15 km/h gefahren werden.
5. Es stehen einige Ladestationen für Elektrofahrzeuge zur Verfügung. Diese können gegen Gebühr und nach Verfügbarkeit genutzt werden. Die Nutzung dieser erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr. Das Parken auf diesen Parkplätzen ist nur für Elektrofahrzeuge erlaubt, die diese Einrichtung nutzen. Sie sollten Ihr Fahrzeug bewegen, sobald die Beladung abgeschlossen ist.
6. Das Straßenverkehrsgesetz von 1994 gilt für den gesamten Standort Slagharen.
7. Es ist verboten, Personen und/oder Tiere in Ihrem Auto zu lassen.
8. Das Abstellen Ihres Fahrzeugs auf den Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Slagharen Amusement & Holiday Park haftet nicht für Schäden an Ihrem Fahrzeug, die bei der Nutzung der Parkplätze entstehen, wie z. B. Schäden bei Einbruch oder Diebstahl. Dies gilt auch, wenn der Schaden durch Sturm, Feuer, Hagel, Explosion oder andere außergewöhnliche Ereignisse verursacht wird.
9. Das Übernachten in Fahrzeugen, einschließlich Wohnmobilen, auf den Parkplätzen des Attraction & Holiday Park Slagharen ist nicht gestattet. Die Parkplätze sind nur zum vorübergehenden Parken während des Besuchs des Parks bestimmt.
VIII. Parkverbot
IX. Sonstiges
X. Ferienpark
Darüber hinaus gelten für den Ferienpark die folgenden Regeln.
1. An- und Abreise
· Die Ankunftsinformationen geben an, ab welcher Zeit die Ferienunterkunft verfügbar ist und wann Sie spätestens abreisen müssen.
· Bei Abreise muss der Mieter die Unterkunft besenrein verlassen. Die in der Unterkunft vorhandenen Gegenstände müssen immer an ihren ursprünglichen Platz (bei der Ankunft) zurückgegeben werden. Geschirr muss gewaschen und an der dafür vorgesehenen Stelle gelagert werden, Küche und Kühlschrank müssen sauber hinterlassen werden und Müll muss in den entsprechenden Behältern deponiert werden.
2. Besucher und Gäste
· Die Gäste des Ferienparks müssen sich am Haupteingang des Vergnügungsparks melden. Sie können mit einer bereits gekauften Tageskarte in den Freizeitpark eintreten oder eine Fahrkarte beim Gästeservice erwerben. Besucher müssen den Park vor 23:00 Uhr verlassen haben, andernfalls gilt der Nachttarif.
· Sollten Besucher über Nacht bleiben, müssen Sie dies vorab an der Rezeption melden. Dies ist nur möglich, wenn die maximale Anzahl an Gästen pro Unterkunft nicht überschritten wird. Der Slagharen Amusement & Holiday Park hat das Recht, Gäste abzulehnen.
· Pro Gast und Nacht zahlen Sie Kurtaxe/Ortstaxe und obligatorisches Bettwäschepaket.
· Für alle Gäste gelten die gleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Parkordnungen. Als Mieter sind Sie für Ihre Gäste verantwortlich, stellen Sie sicher, dass sie die Regeln und Bedingungen kennen.
3. Strom, Gas und Wasser
Wir möchten, dass Sie einen komfortablen Urlaub genießen, erwarten aber auch einen bewussten Umgang mit dem Energieverbrauch und unserer Umwelt. Um dies zu tun, sollten Sie:
· Schließen Sie Fenster und Türen, wenn Sie eine Klimaanlage / Heizung benutzen. Wenn Sie die Unterkunft verlassen, drehen Sie das Thermostat herunter und schließen Sie Fenster und Türen.
· Die Heizkörper in den Badezimmern sollten nur eingeschaltet werden, wenn Sie das Badezimmer benutzen. Schalten Sie sie aus, wenn Sie nicht auf die Toilette gehen oder die Toilette verlassen.
· Kann die Lüftung im Badezimmer reguliert werden? Standardmäßig stellen Sie den Schalter auf die niedrigste Position. Bei der Benutzung des Badezimmers können Sie den Schalter natürlich höher platzieren.
4. Elektrische auto’s
Elektroautos dürfen nur an speziell ausgewiesenen Ladestationen oder Ladepunkten auf den Parkplätzen geladen werden. Nicht aus einer Steckdose im Ferienhaus.
5. Unterkunft
· Jede Unterkunft hat ihre eigene einzigartige Einrichtung. Es ist nicht erlaubt, Möbel mit nach draußen zu nehmen oder in andere Unterkünfte zu bringen.
· Halten Sie die gemietete Unterkunft innen und außen aufgeräumt.
· Der Mieter muss Bettwäsche auf den Betten verwenden und darf keine Betten ohne Bettwäsche benutzen.
· Alle unsere Unterkünfte sind Nichtraucherunterkünfte. Das Rauchen im Ferienpark ist nur auf den Terrassen der Unterkünfte erlaubt. Die Kosten (mind. € 250) für die Beseitigung des Rauchgeruchs gehen zu Lasten des Mieters.
· Das Aufstellen von Gegenständen wie (Party-)Zelten, Planen, Moskitonetzen, Swimmingpools, (aufblasbaren) Whirlpools, Beleuchtung oder anderen ähnlichen Dekorationen ist nicht gestattet.
6. Schaden
· Der Mieter haftet gesetzlich für die Schäden, die er oder seine Mitmieter an der Wohnung oder den darin enthaltenen Gegenständen (wie z.B. Polster und Hausrat, aber nicht beschränkt auf diese) verursachen. Dies gilt auch für den Verlust eines dieser Gegenstände.
· Eine Reklamation muss vom Mieter direkt an den Slagharen Amusement & Holiday Park gemeldet werden, zumindest vor dem Auschecken aus der Unterkunft.
· Wenn der Mieter bei der Ankunft einen Schaden feststellt, muss er diesen innerhalb von 2 Stunden nach der Ankunft an der Rezeption des Slagharen Amusement & Holiday Park melden.
· Wenn der Slagharen Amusement Park and Holiday Park nachträglich einen Schaden feststellt, der vom Mieter nicht gemeldet wurde, gilt dieser Schaden als vom Mieter während seiner Mietzeit verursacht und geht zu Lasten des Mieters.
7. Haustiere
· Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies in der Reservierung vereinbart wurde. Ist dies nicht der Fall, kann die Ablehnung des Haustieres oder die Umbuchung in eine andere Ferienunterkunft die Folge sein.
· Haustiere dürfen andere Gäste nicht belästigen. Halten Sie daher nicht eingesperrte Haustiere immer draußen an der Leine. Gehen Sie mit ihnen an ausgewiesenen Stellen oder außerhalb des Parks spazieren. Seien Sie wachsam bei Unfällen und beseitigen Sie sofort Hundekot.
· Haustiere sind in den öffentlichen Parkanlagen nicht erlaubt, es sei denn, es ist ausdrücklich anders angegeben.
8. Abfall und Hygiene
· Lassen Sie keine Lebensmittel im Park zurück und sortieren Sie den Abfall in versiegelten Plastiktüten. Entsorgen Sie den Abfall in dem entsprechenden Behälter im Park, nicht daneben oder an einem anderen Ort im Park.
· Das Pflücken von Blumen, das Ausreißen von Büschen, das Absägen von Ästen, das Graben von Löchern oder das Einschlagen von Nägeln in Bäume ist nicht erlaubt. Jede andere Form der Beschädigung der "öffentlichen Grünfläche" im Park ist ebenfalls nicht erlaubt.
9. Schlüsselkarten & Schlüssel
· Geben Sie Ihre Schlüssel oder Schlüsselkarten niemals an Dritte weiter. Bei Verlust eines Schlüssels berechnen wir 115 € Wiederbeschaffungskosten.
· Geben Sie vor der Abreise alle Schlüssel an der Rezeption oder im Schlüsselbriefkasten an das Ferienhaus zurück.
10. Atmosphäre, Schlaf und Belästigung
· Miteinander und füreinander schaffen wir eine schöne Atmosphäre im Park. Belästigung in jeglicher Form passt dazu nicht. Wir setzen auf Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihren Anstand. Verhalte dich ordentlich und gelassen, versetze dich in die Lage eines anderen und nimm Rücksicht aufeinander. Haben Sie Respekt vor den Dingen anderer Menschen, Ruhe und Privatsphäre.
· Die Verwendung von Tonträgern, Musikinstrumenten und anderen Gegenständen oder Geräten, die Lärmbelästigungen verursachen können, darf keine Belästigung verursachen.
· Öffentliche Trunkenheit und der Besitz von geöffneten Flaschen und/oder Dosen mit Alkohol sind verboten. Genau wie das Zünden eines Feuerwerks im Park.
· Zwischen 23:00 und 7:00 Uhr gibt es eine Nachtruhe im Park. Die Nutzung von motorisierten Verkehrsmitteln ist nicht gestattet, ebenso wenig wie laute Gespräche und/oder sonstiger Lärm.
· Der Sicherheitsdienst ist im Park anwesend. Befolgen Sie immer die Anweisungen des (Sicherheits-)Personals.
11. Wartung - Reinigung - Ausfälle - Zugang
Der Attraktions- und Ferienpark Slagharen darf täglich ab 08:00 Uhr (Reinigungs-)Arbeiten rund um die Ferienunterkunft durchführen.
Wenn Sie eine dringende Störung haben, melden Sie diese bitte dem Callcenter. Wir werden diese so schnell wie möglich beheben.
Der Attraktions- und Ferienpark Slagharen darf gemietete Ferienunterkünfte jederzeit betreten, um diese zu inspizieren und/oder Wartungsarbeiten in der Unterkunft durchzuführen. Wenn der Attraktions- und Ferienpark Slagharen den ernsthaften Verdacht hat, dass der Mieter einer Unterkunft gegen das Gesetz und/oder die öffentliche Ordnung und/oder die guten Sitten verstößt, ist der Attraktions- und Ferienpark Slagharen berechtigt, sich Zugang zur Unterkunft zu verschaffen.
12. Park
· Pro Ferienhaus ist ein Auto erlaubt, sofern nicht anders angegeben. Parken Sie nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen. Am Rancho Grande können Sie zwei Autos auf den ausgewiesenen Parkplätzen abstellen. Die Unterkünfte in Red Rock und Colorado sind nicht mit dem Auto erreichbar. Ihr Auto können Sie auf dem angrenzenden Parkplatz abstellen.
· Besucherautos sind nur auf dem zentralen Parkplatz oder außerhalb des Parks erlaubt, nicht am Ferienhaus.
· Der Slagharen Amusement & Holiday Park behält sich das Recht vor, seine Parkrichtlinien zu ändern und Fahrzeuge entfernen zu lassen, wenn sie nicht gemäß den Regeln geparkt werden. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Mieters.
13. Sicherheit
· Der gesamte Park muss im Notfall immer für Rettungskräfte zugänglich sein. Daher ist es wichtig, dass Schranken, Zufahrtsstraßen, Rad- und Fußwege immer frei von Autos und anderen Hindernissen sind. Befolgen Sie außerdem immer die Verkehrs- und Sicherheitshinweise des Personals.
· Die Höchstgeschwindigkeit im Park beträgt 15 km/h für alle Fahrzeuge, sofern nicht anders angegeben. Fußgänger und spielende Kinder haben dabei immer Vorrang. Darüber hinaus gelten die üblichen Verkehrsregeln.
· Zur Sicherheit unserer Gäste ist der Autoverkehr im Park zwischen 23:00 und 07:00 Uhr nicht erlaubt.
· Offenes Feuer ist immer verboten. Es ist ebenfalls verboten, Kerzen brennen zu lassen, ohne dass jemand anwesend ist, und Zigaretten, Zigarren und Streichhölzer wegzuwerfen. Explosive Stoffe, die feuergefährlich sind, sind verboten.
· Grillen ist nur auf den Steinterrassen der Unterkünfte im Ferienpark erlaubt. Sie müssen die Vorschriften und Hinweise der Feuerwehr befolgen.
· Der Slagharen Amusement & Holiday Park kann unter besonderen Umständen (z.B. extreme Trockenheit) die Nutzung eines Grills verbieten.
· Entsorgen Sie Einweggrills erst, wenn sie vollständig gelöscht und abgekühlt sind. Mitgebrachte Strom-, Gas- und/oder Wasserinstallationen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
· Die Nutzung des Spielplatzes muss auf Kinder in der zulässigen Alterskategorie beschränkt sein.
· Die Benützung des Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
14. Verlorene/gefundene Gegenstände
· Abgabe von Fundsachen an der Rezeption. Alle gefundenen Gegenstände werden über I-lost registriert. Wenn sich der Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes nicht innerhalb eines Monats nach der Ausgabe gemeldet hat, wird der Gegenstand verworfen.
· Slagharen Amusement & Holiday Park haftet nicht für Schäden am gefundenen Gegenstand. Es ist möglich, Fundstücke zu versenden. Dies geschieht auf Gefahr und Kosten des Mieters.