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Parkvorschriften

I. Zugang

1.        Der Zugang zum Park ist nur mit einem gültigen Ticket innerhalb der für das Ticket geltenden Öffnungstage und/oder -zeiten gestattet.

2.        Nach Schließung des Vergnügungsparks ist es Tagesgästen des Vergnügungsparks nicht gestattet, das Gelände des Vergnügungsparks und/oder des Ferienparks zu betreten.

3.        Eintrittskarten und Gutscheine müssen für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts im Park aufbewahrt und auf Verlangen dem Parkpersonal vorgezeigt werden. Der Park behält sich das Recht vor, Personen, die keine gültige Eintrittskarte oder keinen gültigen Gutschein vorweisen können, den Eintritt zu verweigern.

4.        Tagesgäste des Vergnügungsparks haben mit ihrer Eintrittskarte keinen Zugang zum Ferienpark.

5.        Übernachtungsgäste des Ferienparks haben mit einem Papierticket, das dem Gast beim Check-in ausgehändigt wird, Zugang zum Vergnügungspark. Für jede Person ist ein Ticket erforderlich. Das Ticket muss beim Betreten des Parks und beim Verlassen des Vergnügungsparks gescannt werden. Die Tickets sind nicht übertragbar.

6.        Die Tore zwischen dem Ferienpark und dem Vergnügungspark sind zwischen 07:30 und 23:00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten ist der Zugang zum Vergnügungspark nicht möglich.

7.        Übernachtungsgäste des Ferienparks betreten den Park mit einem gültigen Bändchen. Sie müssen dieses Armband während Ihres Aufenthalts tragen und es auf Verlangen eines Parkmitarbeiters vorzeigen. Das Nichttragen des Armbands kann dazu führen, dass der Park verweigert oder aus dem Park entfernt wird. Armbänder werden nur an den Rezeptionen des Dorfes ausgegeben.

8.        Bei besonderen Wetterbedingungen, technischen oder organisatorischen Gründen können Attraktionen, Shows, Restaurants und Geschäfte geschlossen werden. Der Vergnügungs- und Ferienpark Slagharen wird Sie so schnell wie möglich über die Website, die Social-Media-Kanäle und an den Informationspunkten im Park darüber informieren.

9.        Wenn Sie den Park betreten, werden Sie möglicherweise aufgefordert, Ihre Tasche auf verbotene oder unerwünschte Besitztümer oder das Vorhandensein von illegal angeeigneten Gegenständen zu überprüfen. Darüber hinaus stimmt man mit dem Betreten des Parks automatisch jedem Besuch zu. Diese Überprüfung dient nur der allgemeinen Sicherheit der Besucher und Mitarbeiter des Vergnügungs- und Ferienparks Slagharen.

10.   Bestimmte Attraktionen, Dienstleistungen, Shows und/oder Aktivitäten sind nicht im Eintrittspreis enthalten. Dies ist an der entsprechenden Stelle im Park angegeben.

 

II. Allgemeines

  1. Zu Ihrer und unserer Sicherheit wird auf dem Gelände und in den Gebäuden des Vergnügungs- und Ferienparks Slagharen eine Kameraüberwachung eingesetzt. Der Slagharen Amusement & Holiday Park behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf Straftaten Bildmaterial an die zuständigen Behörden zu übergeben. Der Diebstahl oder der Versuch eines solchen Diebstahls kann dazu führen, dass das Gelände des Slagharen Amusement & Holiday Parks verwiesen wird. Slagharen Amusement & Holiday Park behält sich das Recht vor, eine Meldung einzureichen.
  2. Den Anweisungen des Parkpersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Die Nichtbeachtung dieser Anweisungen oder die Nichteinhaltung dieser Parkregeln im Allgemeinen kann dazu führen, dass der Zugang zum Park verweigert wird. Diese Verweigerung berechtigt Sie in keiner Weise zu einer Entschädigung in irgendeiner Form. 
  3. Hunde dürfen an der Leine im Park herumlaufen. Hunde sind in den Fahrgeschäften und Warteschlangen nicht erlaubt, mit Ausnahme von Assistenzhunden in den Warteschlangen des Pioneer Express, des Sky Tower und des El Teatro.
  4. Bei Veranstaltungen wie Halloween sind Hunde im Vergnügungspark nicht erlaubt.
  5. Die Durchführung von (kommerziellen) Tätigkeiten wie Sammlungen, Werbung, Aufzeichnungen, Recherchen und/oder der Verkauf oder Vertrieb von Flugblättern, Flyern oder Ähnlichem ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
  6. Es ist verboten, offene Feuer wie Feuerstellen, Fackeln, Gartenkamine usw. zu machen. Es ist nicht erlaubt, eigene Feuerwerkskörper, Himmelslaternen usw. zu besitzen, mitzubringen und/oder anzuzünden.
  7. Das Tragen von Masken und/oder Kostümen ist nicht gestattet (mit Ausnahme von Kindern bis einschließlich 13 Jahren).
  8. Aus Gründen der Hygiene, der Höflichkeit und des Respekts vor anderen ist es nicht gestattet, sich während Ihres Aufenthalts im Vergnügungspark anstößig zu kleiden, z. B. mit Badebekleidung und/oder einem nackten Oberkörper. Das Tragen von Schuhen ist ebenfalls Pflicht. Der Zugang zu bestimmten Attraktionen kann verweigert werden, wenn die getragene Kleidung ein Sicherheitsrisiko darstellt.

II. Halloween

  1. Zutrittsbedingungen: Besucher müssen stets geeignete Kleidung und Schuhe tragen, den Anweisungen des Personals Folge leisten und in der Lage sein, selbstständig durch die Walkthroughs zu gehen.
  2. Verboten: Es ist nicht gestattet, zu rauchen, Essen oder Getränke mitzubringen, lose Gegenstände mitzunehmen oder Kameras oder Selfie-Sticks zu verwenden. Hunde sind bei Western Nightmares verboten; bei Scary Prairie sind Hunde jedoch erlaubt.
  3. Zugang zu Halloween:
  • Walkthroughs Scary Prairie: Besucher mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, einem ICD/Herzschrittmacher oder Bluthochdruck, Asthma oder Klaustrophobie haben keinen Zutritt. Eine Schwangerschaft stellt bei Scary Prairie keine Einschränkung dar.
  • Walkthroughs Western Nightmares: Besucher dürfen keinen Zutritt erhalten, wenn sie schwanger sind, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden, einen ICD/Herzschrittmacher oder hohen Blutdruck haben, an Asthma leiden oder unter Klaustrophobie leiden.

IV. Angemessenes Verhalten

  1. Mit dem Betreten des Geländes des Vergnügungs- und Ferienparks Slagharen erklären Sie sich mit dieser Parkordnung einverstanden. Obwohl wir alle geltenden Vorschriften einhalten, erwarten wir von den Besuchern, dass sie ihren gesunden Menschenverstand einsetzen und verantwortungsbewusst handeln, um ihre eigene Gesundheit und Sicherheit und die der in ihrer Obhut befindlichen Personen, insbesondere der Kinder, zu schützen, für die sie jederzeit verantwortlich sind.
  2. Man muss die Wege und Straßen des Parks benutzen. Es ist nicht erlaubt, die Wege zu verlassen.
  3. Abfälle müssen in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern abgegeben werden.
  4. Fahrräder, Motorroller, Skates, Skateboards, Motorroller und andere Fahrzeuge sind im Park nicht erlaubt , mit Ausnahme von Fahrzeugen zur Mobilitätshilfe (z. B. Rollstühle).
  5. Die Verwendung von Tonträgern ist in den Unterkünften erlaubt, sofern die Lautstärke unsere anderen Gäste nicht belästigt. Tonträger sind in anderen Teilen des Vergnügungs- und Ferienparks verboten.
  6. Spucken (von Attraktionen) ist nicht erlaubt.
  7. Der Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken und Tabak ist für Personen unter 18 Jahren verboten. Wenn man Zweifel am Alter hat, muss man sich identifizieren. Alkoholmissbrauch ist nicht erlaubt.
  8. Der Konsum von alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt.
  9. Der Konsum, der Besitz, der Verkauf oder die Verteilung von Drogen oder Betäubungsmitteln ist auf dem gesamten Parkgelände untersagt. Ein Verstoß gegen diese Richtlinie führt zum Verweis aus dem Park.
  10. Körperliche oder verbale Misshandlungen oder anderes unerwünschtes Verhalten gegenüber anderen Besuchern und/oder Mitarbeitern des Slagharen Amusement & Holiday Parks werden nicht toleriert. Gäste, die sich so verhalten, werden sofort aus dem Park verwiesen. Dafür kann die Polizei hinzugezogen werden.
  11. Der Besitz und/oder das Mitführen von Waffen oder Gegenständen, die eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit darstellen können, sind verboten. Die Mitarbeiter des Parks sind berechtigt, diese Waffen und Gegenstände zu beschlagnahmen, wenn sie gefunden werden. Bei einem begründeten Verdacht auf Waffenbesitz sind die Mitarbeiter des Parks berechtigt, eine Kontrolle durchzuführen.
  12. Das Zeigen von Fahnen, Transparenten, Kleidung oder anderen sichtbaren Zeichen, die auf politische, religiöse oder soziale Überzeugungen hinweisen, ist nicht gestattet. Dies soll die Neutralität und Gastfreundschaft für alle Besucher gewährleisten.
  13. Das Rauchen im Vergnügungspark ist nur an den ausgewiesenen Raucherplätzen erlaubt.

 

V. Attraktionen und Shows

  1. Lesen und befolgen Sie die Richtlinien und Sicherheitshinweise auf den Informationstafeln und befolgen Sie die Anweisungen unseres Parkpersonals. Halten Sie Hände, Arme, Beine und Füße immer im Fahrzeug der Attraktion.
  2. Stellen Sie sicher, dass alle losen Gegenstände wie Geldbörsen, Geld, Brille, Handy, Kameras, Schals in einer versiegelten Tasche mit Reißverschluss aufbewahrt werden. Diese Gegenstände sind in der Attraktion nicht erlaubt. Das Zurücklassen erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Die Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften bei Attraktionen kann dazu führen, dass der Zutritt verweigert wird.
  4. Befolgen Sie die angegebenen Richtlinien bezüglich Alter, Größe, Gewicht und Gesundheit. Wenn eine Person aufgrund der verwendeten Richtlinien nicht an einer bestimmten Attraktion oder Aktivität teilnehmen kann, erfolgt keine Rückerstattung.
  5. Bei außergewöhnlichen Wetterbedingungen werden die Attraktionen gemäß den Sicherheitsverfahren der Attraktionen und Shows vorübergehend geschlossen. Hierfür gibt es keine Rückerstattung.
  6. Aus Sicherheitsgründen gelten Größen-, Statur- und/oder Gesundheitskriterien. Infolgedessen kann einem Gast, der die festgelegten Kriterien nicht erfüllt, der Zugang zu bestimmten Attraktionen verweigert werden. Bitte erkundigen Sie sich am Eingang jeder Attraktion, die Sie besuchen, nach den geltenden Zugangsbeschränkungen. Sie können es auch auf der Website des Parks einsehen.  https://www.slagharen.com/nl/lengtetabel .
  7. Die Körpergröße wird mit angezogenen Schuhen gemessen.
  8. Betreten Sie keine geschlossenen oder stillgelegten Attraktionen/Spielgeräte.
  9. Bleiben Sie immer sitzen, wenn die Attraktion in Bewegung ist, bis Sie angewiesen werden, die Attraktion zu verlassen.
  10. Schließen Sie immer den mitgelieferten Sicherheitsbügel oder die Gurte, versuchen Sie nicht, sie zu öffnen oder auszuwringen, wenn die Attraktion in Betrieb ist.
  11. Die Eltern/Betreuer sind jederzeit für die von ihnen beaufsichtigten Kinder verantwortlich.
  12. Wenn jemand nicht an einer Attraktion teilnehmen möchte, zwingen Sie diese Person nicht.
  13. Das Überspringen der Warteschlangen kann dazu führen, dass der Park verlassen wird. Unter keinen Umständen haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung Ihrer Eintrittskarte(n) und/oder Buchung(en).
  14. Der Park bietet einen Führer für Besucher mit Behinderungen an. Sie können diesen Leitfaden auch auf der Website konsultieren https://www.slagharen.com/bereid-uw-bezoek-voor/mensen---diensten/bezoekers-met-een-beperking

 

VI. Medienaufzeichnungen

  1. Für die Werbung für den Vergnügungs- und Ferienpark Slagharen können vom Park oder im Namen des Parks Fotos auf dem Gelände des Parks gemacht werden, auf denen Ihr Porträt erscheinen kann. Der Park behält sich das Recht vor, diese Fotos zu Werbezwecken zu verwenden, z. B. für Werbekampagnen und/oder in Broschüren usw. Mit dem Betreten des Geländes des Slagharen Amusement & Holiday Parks erteilen Sie im Voraus die Erlaubnis zur Verwendung von Bildmaterial, auf dem Sie zu sehen sind.
  2. Fotos werden im Park und in einigen Attraktionen gemacht. Diese Fotos sind nur als Souvenir für Besucher gedacht. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, werden diese Fotos am Ende des Tages unwiederbringlich vernichtet. Unter keinen Umständen werden Fotografien an andere als die darauf abgebildeten Personen verkauft. Wenn Sie Zweifel, Kommentare oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter privacy@slagharen.com.
  3. Aufgrund der Privatsphäre unserer Gäste ist es Aqua Mexicana nur gestattet, Foto-/Videoaufnahmen von Ihrem eigenen Unternehmen zu machen. Das Fotografieren/Filmen in und um die Umkleidekabinen ist nicht erlaubt.
  4. Das Filmen und Fotografieren in den Attraktionen ist nicht erlaubt
  5. Der Einsatz von Drohnen oder anderen unbemannten Luftfahrzeugen ist auf dem gesamten Gelände des Attractie- & Vakantieparks Slagharen, einschließlich der Unterkünfte, Parkplätze und der direkten Umgebung des Parks, strengstens untersagt.

 

VII. Parken

1.        Wenn Sie das Gelände des Slagharen Amusement & Holiday Park mit einem motorbetriebenen Fahrzeug betreten, erklären Sie sich mit der Anwendbarkeit der Parkordnung einverstanden.

2.        Der Slagharen Amusement & Holiday Park stellt einen zufälligen Parkplatz auf den Parkplätzen oder im Ferienpark zur Verfügung.

3.        Der Slagharen Amusement & Holiday Park stellt nur einen Parkplatz gegen Gebühr zur Verfügung. Die Überwachung oder Lagerung Ihres Fahrzeugs gehört nicht dazu. 

4.        Auf dem gesamten Gelände von Slagharen darf nicht schneller als 15 km/h gefahren werden.

5.        Es stehen einige Ladestationen für Elektrofahrzeuge zur Verfügung. Diese können gegen Gebühr und nach Verfügbarkeit genutzt werden. Die Nutzung dieser erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr. Das Parken auf diesen Parkplätzen ist nur für Elektrofahrzeuge erlaubt, die diese Einrichtung nutzen. Sie sollten Ihr Fahrzeug bewegen, sobald die Beladung abgeschlossen ist.

6.        Das Straßenverkehrsgesetz von 1994 gilt für den gesamten Standort Slagharen.

7.        Es ist verboten, Personen und/oder Tiere in Ihrem Auto zu lassen.

8.        Das Abstellen Ihres Fahrzeugs auf den Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Slagharen Amusement & Holiday Park haftet nicht für Schäden an Ihrem Fahrzeug, die bei der Nutzung der Parkplätze entstehen, wie z. B. Schäden bei Einbruch oder Diebstahl. Dies gilt auch, wenn der Schaden durch Sturm, Feuer, Hagel, Explosion oder andere außergewöhnliche Ereignisse verursacht wird.

9.         Das Übernachten in Fahrzeugen, einschließlich Wohnmobilen, auf den Parkplätzen des Attraction & Holiday Park Slagharen ist nicht gestattet. Die Parkplätze sind nur zum vorübergehenden Parken während des Besuchs des Parks bestimmt.

 

VIII. Parkverbot

  1. Theme & Holiday Park behält sich das Recht vor, einem Gast jederzeit den Zutritt zum Park zu verweigern, ihn aus dem Park zu verweisen oder ein Parkverbot für einen bestimmten Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit zu verhängen, wenn der Theme & Holiday Park Slagharen gegen diese Vorschriften verstößt oder wenn er es anderweitig für notwendig erachtet. In jedem Fall kann der Park bei Vandalismus, Diebstahl, Aggression, Fehlverhalten, sexueller Gewalt, Brandstiftung oder illegalem Betreten des Parks ein Parkverbot aussprechen.
  2. Wenn sich Personen im Park aufhalten oder sich nach Erhalt eines Parkverbots wieder im Park aufhalten, wird die Polizei eingeschaltet. 
  3. Nach Erhalt eines Parkverbots gilt kein Geld-zurück-Programm.

IX. Sonstiges

  1. An verschiedenen Orten im Park kann nur mit einer EC-Kartentransaktion bezahlt werden. Dies wird auf dem Standort angegeben. 

X. Ferienpark

Darüber hinaus gelten für den Ferienpark die folgenden Regeln.

 

1.        An- und Abreise

·        Die Ankunftsinformationen geben an, ab welcher Zeit die Ferienunterkunft verfügbar ist und wann Sie spätestens abreisen müssen.

·        Bei Abreise muss der Mieter die Unterkunft besenrein verlassen. Die in der Unterkunft vorhandenen Gegenstände müssen immer an ihren ursprünglichen Platz (bei der Ankunft) zurückgegeben werden. Geschirr muss gewaschen und an der dafür vorgesehenen Stelle gelagert werden, Küche und Kühlschrank müssen sauber hinterlassen werden und Müll muss in den entsprechenden Behältern deponiert werden.

2.        Besucher und Gäste

·        Die Gäste des Ferienparks müssen sich am Haupteingang des Vergnügungsparks melden. Sie können mit einer bereits gekauften Tageskarte in den Freizeitpark eintreten oder eine Fahrkarte beim Gästeservice erwerben. Besucher müssen den Park vor 23:00 Uhr verlassen haben, andernfalls gilt der Nachttarif.

·        Sollten Besucher über Nacht bleiben, müssen Sie dies vorab an der Rezeption melden. Dies ist nur möglich, wenn die maximale Anzahl an Gästen pro Unterkunft nicht überschritten wird. Der Slagharen Amusement & Holiday Park hat das Recht, Gäste abzulehnen.

·        Pro Gast und Nacht zahlen Sie Kurtaxe/Ortstaxe und obligatorisches Bettwäschepaket.

·        Für alle Gäste gelten die gleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Parkordnungen. Als Mieter sind Sie für Ihre Gäste verantwortlich, stellen Sie sicher, dass sie die Regeln und Bedingungen kennen.

 

3.        Strom, Gas und Wasser

Wir möchten, dass Sie einen komfortablen Urlaub genießen, erwarten aber auch einen bewussten Umgang mit dem Energieverbrauch und unserer Umwelt. Um dies zu tun, sollten Sie:

·        Schließen Sie Fenster und Türen, wenn Sie eine Klimaanlage / Heizung benutzen. Wenn Sie die Unterkunft verlassen, drehen Sie das Thermostat herunter und schließen Sie Fenster und Türen.

·        Die Heizkörper in den Badezimmern sollten nur eingeschaltet werden, wenn Sie das Badezimmer benutzen. Schalten Sie sie aus, wenn Sie nicht auf die Toilette gehen oder die Toilette verlassen.

·        Kann die Lüftung im Badezimmer reguliert werden? Standardmäßig stellen Sie den Schalter auf die niedrigste Position. Bei der Benutzung des Badezimmers können Sie den Schalter natürlich höher platzieren.

 

4.        Elektrische auto’s

Elektroautos dürfen nur an speziell ausgewiesenen Ladestationen oder Ladepunkten auf den Parkplätzen geladen werden. Nicht aus einer Steckdose im Ferienhaus.

 

5.        Unterkunft

·        Jede Unterkunft hat ihre eigene einzigartige Einrichtung. Es ist nicht erlaubt, Möbel mit nach draußen zu nehmen oder in andere Unterkünfte zu bringen.

·        Halten Sie die gemietete Unterkunft innen und außen aufgeräumt.

·        Der Mieter muss Bettwäsche auf den Betten verwenden und darf keine Betten ohne Bettwäsche benutzen.

·        Alle unsere Unterkünfte sind Nichtraucherunterkünfte. Das Rauchen im Ferienpark ist nur auf den Terrassen der Unterkünfte erlaubt. Die Kosten (mind. € 250) für die Beseitigung des Rauchgeruchs gehen zu Lasten des Mieters.

·        Das Aufstellen von Gegenständen wie (Party-)Zelten, Planen, Moskitonetzen, Swimmingpools, (aufblasbaren) Whirlpools, Beleuchtung oder anderen ähnlichen Dekorationen ist nicht gestattet.

6.        Schaden

·        Der Mieter haftet gesetzlich für die Schäden, die er oder seine Mitmieter an der Wohnung oder den darin enthaltenen Gegenständen (wie z.B. Polster und Hausrat, aber nicht beschränkt auf diese) verursachen. Dies gilt auch für den Verlust eines dieser Gegenstände.

·        Eine Reklamation muss vom Mieter direkt an den Slagharen Amusement & Holiday Park gemeldet werden, zumindest vor dem Auschecken aus der Unterkunft.

·        Wenn der Mieter bei der Ankunft einen Schaden feststellt, muss er diesen innerhalb von 2 Stunden nach der Ankunft an der Rezeption des Slagharen Amusement & Holiday Park melden.

·        Wenn der Slagharen Amusement Park and Holiday Park nachträglich einen Schaden feststellt, der vom Mieter nicht gemeldet wurde, gilt dieser Schaden als vom Mieter während seiner Mietzeit verursacht und geht zu Lasten des Mieters.

 

 

7.        Haustiere

·        Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies in der Reservierung vereinbart wurde. Ist dies nicht der Fall, kann die Ablehnung des Haustieres oder die Umbuchung in eine andere Ferienunterkunft die Folge sein.

·        Haustiere dürfen andere Gäste nicht belästigen. Halten Sie daher nicht eingesperrte Haustiere immer draußen an der Leine. Gehen Sie mit ihnen an ausgewiesenen Stellen oder außerhalb des Parks spazieren. Seien Sie wachsam bei Unfällen und beseitigen Sie sofort Hundekot.

·        Haustiere sind in den öffentlichen Parkanlagen nicht erlaubt, es sei denn, es ist ausdrücklich anders angegeben.

 

8.        Abfall und Hygiene

·        Lassen Sie keine Lebensmittel im Park zurück und sortieren Sie den Abfall in versiegelten Plastiktüten. Entsorgen Sie den Abfall in dem entsprechenden Behälter im Park, nicht daneben oder an einem anderen Ort im Park.

·        Das Pflücken von Blumen, das Ausreißen von Büschen, das Absägen von Ästen, das Graben von Löchern oder das Einschlagen von Nägeln in Bäume ist nicht erlaubt. Jede andere Form der Beschädigung der "öffentlichen Grünfläche" im Park ist ebenfalls nicht erlaubt.

 

9.        Schlüsselkarten & Schlüssel

·        Geben Sie Ihre Schlüssel oder Schlüsselkarten niemals an Dritte weiter. Bei Verlust eines Schlüssels berechnen wir 115 € Wiederbeschaffungskosten.

·        Geben Sie vor der Abreise alle Schlüssel an der Rezeption oder im Schlüsselbriefkasten an das Ferienhaus zurück.

 

10.   Atmosphäre, Schlaf und Belästigung

·        Miteinander und füreinander schaffen wir eine schöne Atmosphäre im Park. Belästigung in jeglicher Form passt dazu nicht. Wir setzen auf Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihren Anstand. Verhalte dich ordentlich und gelassen, versetze dich in die Lage eines anderen und nimm Rücksicht aufeinander. Haben Sie Respekt vor den Dingen anderer Menschen, Ruhe und Privatsphäre.

·        Die Verwendung von Tonträgern, Musikinstrumenten und anderen Gegenständen oder Geräten, die Lärmbelästigungen verursachen können, darf keine Belästigung verursachen.

·        Öffentliche Trunkenheit und der Besitz von geöffneten Flaschen und/oder Dosen mit Alkohol sind verboten. Genau wie das Zünden eines Feuerwerks im Park.

·        Zwischen 23:00 und 7:00 Uhr gibt es eine Nachtruhe im Park. Die Nutzung von motorisierten Verkehrsmitteln ist nicht gestattet, ebenso wenig wie laute Gespräche und/oder sonstiger Lärm.

·        Der Sicherheitsdienst ist im Park anwesend. Befolgen Sie immer die Anweisungen des (Sicherheits-)Personals.

 

11.   Wartung - Reinigung - Ausfälle - Zugang

Der Attraktions- und Ferienpark Slagharen darf täglich ab 08:00 Uhr (Reinigungs-)Arbeiten rund um die Ferienunterkunft durchführen. 

Wenn Sie eine dringende Störung haben, melden Sie diese bitte dem Callcenter. Wir werden diese so schnell wie möglich beheben.

Der Attraktions- und Ferienpark Slagharen darf gemietete Ferienunterkünfte jederzeit betreten, um diese zu inspizieren und/oder Wartungsarbeiten in der Unterkunft durchzuführen. Wenn der Attraktions- und Ferienpark Slagharen den ernsthaften Verdacht hat, dass der Mieter einer Unterkunft gegen das Gesetz und/oder die öffentliche Ordnung und/oder die guten Sitten verstößt, ist der Attraktions- und Ferienpark Slagharen berechtigt, sich Zugang zur Unterkunft zu verschaffen.

12.   Park

·        Pro Ferienhaus ist ein Auto erlaubt, sofern nicht anders angegeben. Parken Sie nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen. Am Rancho Grande können Sie zwei Autos auf den ausgewiesenen Parkplätzen abstellen. Die Unterkünfte in Red Rock und Colorado sind nicht mit dem Auto erreichbar. Ihr Auto können Sie auf dem angrenzenden Parkplatz abstellen. 

·        Besucherautos sind nur auf dem zentralen Parkplatz oder außerhalb des Parks erlaubt, nicht am Ferienhaus.

·        Der Slagharen Amusement & Holiday Park behält sich das Recht vor, seine Parkrichtlinien zu ändern und Fahrzeuge entfernen zu lassen, wenn sie nicht gemäß den Regeln geparkt werden. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Mieters.

 

13.   Sicherheit

·        Der gesamte Park muss im Notfall immer für Rettungskräfte zugänglich sein. Daher ist es wichtig, dass Schranken, Zufahrtsstraßen, Rad- und Fußwege immer frei von Autos und anderen Hindernissen sind. Befolgen Sie außerdem immer die Verkehrs- und Sicherheitshinweise des Personals.

·        Die Höchstgeschwindigkeit im Park beträgt 15 km/h für alle Fahrzeuge, sofern nicht anders angegeben. Fußgänger und spielende Kinder haben dabei immer Vorrang. Darüber hinaus gelten die üblichen Verkehrsregeln.

·        Zur Sicherheit unserer Gäste ist der Autoverkehr im Park zwischen 23:00 und 07:00 Uhr nicht erlaubt.

·        Offenes Feuer ist immer verboten. Es ist ebenfalls verboten, Kerzen brennen zu lassen, ohne dass jemand anwesend ist, und Zigaretten, Zigarren und Streichhölzer wegzuwerfen. Explosive Stoffe, die feuergefährlich sind, sind verboten.

·        Grillen ist nur auf den Steinterrassen der Unterkünfte im Ferienpark erlaubt.  Sie müssen die Vorschriften und Hinweise der Feuerwehr befolgen.

·        Der Slagharen Amusement & Holiday Park kann unter besonderen Umständen (z.B. extreme Trockenheit) die Nutzung eines Grills verbieten.

·        Entsorgen Sie Einweggrills erst, wenn sie vollständig gelöscht und abgekühlt sind. Mitgebrachte Strom-, Gas- und/oder Wasserinstallationen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

·        Die Nutzung des Spielplatzes muss auf Kinder in der zulässigen Alterskategorie beschränkt sein.

·        Die Benützung des Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.

 

14.   Verlorene/gefundene Gegenstände

·        Abgabe von Fundsachen an der Rezeption. Alle gefundenen Gegenstände werden über I-lost registriert. Wenn sich der Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes nicht innerhalb eines Monats nach der Ausgabe gemeldet hat, wird der Gegenstand verworfen.

·        Slagharen Amusement & Holiday Park haftet nicht für Schäden am gefundenen Gegenstand. Es ist möglich, Fundstücke zu versenden. Dies geschieht auf Gefahr und Kosten des Mieters.