Parkvorschriften

1.- VERANTWORTUNG DES BESUCHERS

1.    Mit dem Betreten des Attractie- en Vakantieparks Slagharen erklären Sie sich mit diesen Parkvorschriften einverstanden. Da wir uns an alle geltenden Vorschriften halten, erwarten wir von den Besuchern, dass auch sie ihren gesunden Menschenverstand nutzen und verantwortungsvoll handeln, um ihre eigene Gesundheit und Sicherheit sowie die derjenigen zu schützen, die sich in ihrer Obhut befinden, insbesondere Kinder, für die sie stets die Verantwortung tragen.

 

2.    Sie betreten den Park auf eigene Gefahr mit einer gültigen Eintrittskarte. Besucher müssen (i) alle schriftlichen Regeln, Richtlinien, Warnungen und Empfehlungen LESEN und BEFOLGEN und die Einrichtungen und Sicherheitsausrüstung, falls vorhanden, ordnungsgemäß verwenden und (ii) ALLE Unterweisungen und Anweisungen unseres Personals befolgen. Jede Haftung des Parks ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Attractie- en Vakantiepark Slagharen verursacht wurden.

 

3.    Besucher, die die Regeln, Richtlinien, Warnungen und/oder schriftlichen Empfehlungen aufgrund ihres Alters und/oder ihrer Behinderung nicht richtig lesen und/oder verstehen können, sind dafür verantwortlich, dafür Sorge zu tragen, dass ihnen diese ordnungsgemäß erklärt werden. Das Parkpersonal kann ihnen bei Bedarf behilflich sein.

 

4.    Die Besucher müssen für ihre eigene Gesundheit und Sicherheit sowie für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Angehörigen und anderer in ihrer Umgebung verantwortlich handeln.

 

5.    Die Besucher haben sich höflich und respektvoll gegenüber anderen Besuchern und den Mitarbeitern des Parks zu verhalten und die Einrichtungen des Parks, andere Besucher, Mitarbeiter sowie die Flora und Fauna zu respektieren.

 

6.    Besucher, die nach Meinung unserer Mitarbeiter die Regeln und Anweisungen nicht einhalten und/oder sich unverantwortlich und/oder respektlos gegenüber anderen Besuchern und/oder unserem Personal verhalten, können aufgefordert werden, den Park zu verlassen und haben keinen Anspruch auf Rückerstattung. Wir behalten uns das Recht vor, diese Verhaltensweisen den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu bringen.

Beachten Sie die spezifischen Richtlinien und Regeln, die am Tor der einzelnen Attraktionen platziert sind, sowie die nachstehend beschriebenen allgemeinen Betriebsregeln des Parks.

 

2.- NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR FAHRGESCHÄFTE UND EINRICHTUNGEN

VORSICHT! Bitte überprüfen Sie Ihren körperlichen und emotionalen Zustand, BEVOR Sie es einfach „tun“.

Sie betreten den Park auf eigene Gefahr. Die Attraktionen und andere Einrichtungen des Parks können bei unseren Besuchern für wunderbare Erinnerungen und spannenden Spaß sorgen! Aber die (Wasser-)Attraktionen können aufgrund der Geschwindigkeit und unvorhersehbarer Bewegungen eine erhöhte Herzfrequenz, einen erhöhten Blutdruck und Muskelverspannungen im Nacken und Rücken verursachen.

DAHER IST ES SEHR WICHTIG, DASS SIE WEDER MITFAHREN ODER AN AKTIVITÄTEN TEILNEHMEN, NOCH IHREN ANGEHÖRIGEN ERLAUBEN, MITZUFAHREN ODER AN AKTIVITÄTEN TEILZUNEHMEN, WENN SIE ODER IHRE ANGEHÖRIGEN UNTER DEM EINFLUSS VON ALKOHOL ODER ANDEREN DROGEN STEHEN, DIE DIE GESUNDHEIT, DIE SINNE, DAS GEISTIGE BEWUSSTSEIN, REFLEXE UND DIE KOORDINATION BEEINTRÄCHTIGEN KÖNNEN.

FAHREN SIE NICHT MIT ODER NEHMEN SIE NICHT AN EINER AKTIVITÄT TEIL, WENN SIE EINE KRANKHEIT, EIN BESTEHENDES GESUNDHEITSPROBLEM ODER EINE VERLETZUNG HABEN ODER HATTEN ODER WENN DER VERDACHT BESTEHT, DASS DERGLEICHEN VORLIEGT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF HERZ-, NEUROLOGISCHE, RÜCKEN-, NACKEN-, HIRN-, AUGEN-, OHREN- ODER ANDERE KRANKHEITEN ODER VERLETZUNGEN, DIE DURCH EINE FAHRT ODER DIE TEILNAHME AN EINER AKTIVITÄT VERURSACHT ODER VERSCHLIMMERT WERDEN KÖNNEN.

EBENSO WENIG SOLLTEN SIE – SOFERN NICHT ANDERS ANGEGEBEN – MITFAHREN, WENN SIE SCHWANGER SIND (ODER VERMUTEN, SCHWANGER ZU SEIN), WENN SIE IN DEN LETZTEN MONATEN OPERIERT WURDEN ODER WENN SIE SICH NOCH VON EINER KRANKHEIT ODER MEDIZINISCHEN BEHANDLUNG/OPERATION ERHOLEN.

NUR SIE SELBST KÖNNEN BEURTEILEN, OB SIE KÖRPERLICH UND GEISTIG FIT SIND, SICHER ZU FAHREN ODER AN ANDEREN AKTIVITÄTEN TEILZUNEHMEN.

DER PARK KANN NICHT FÜR IHRE GESUNDHEIT – ODER DIE IHRER ANGEHÖRIGEN – GARANTIEREN. VIELMEHR MUSS ER ENTSCHEIDEN, OB SIE – ODER IHRE ANGEHÖRIGEN – FIT UND GESUND GENUG SIND, UM EIN BESTIMMTES FAHRGESCHÄFT ZU BENUTZEN ODER EINE BESTIMMTE AKTIVITÄT AUSZUÜBEN, UND OB SIE DIE IN DER BETRIEBSORDNUNG FESTGELEGTEN ANFORDERUNGEN HINSICHTLICH ALTER, GEWICHT UND GRÖSSE ERFÜLLEN.

WENN SIE AN DEN AKTIVITÄTEN TEILNEHMEN, AKZEPTIEREN SIE DIE DAMIT VERBUNDENEN RISIKEN. WENN SIE FRAGEN HABEN, HELFEN UNSERE MITARBEITER IHNEN GERNE WEITER.

3.- ALLGEMEINE REGELN

A) Regeln und Bedingungen für den Zugang zum Park und die Nutzung des Parks

  • Die Kapazität des Parks und der Einrichtungen ist begrenzt:
  • Fahrräder, Schlittschuhe, Skateboards, Roller und andere Fahrzeuge sind im Park nicht erlaubt, mit Ausnahme von Fahrzeugen zur Mobilitätshilfe (z. B. Rollstühle).
  • Aus Sicherheitsgründen gelten Kriterien wie Größe, Statur und/oder Gesundheit. Daher kann jedem Gast, der die angegebenen Kriterien nicht erfüllt, der Zugang zu bestimmten Attraktionen verweigert werden. Fragen Sie am Eingang jeder Attraktion, die Sie besuchen möchten, nach den geltenden Zugangsbeschränkungen. Sie können sie auch auf der Website des Parks einsehen. [https://www.slagharen.com/nl/lengtetabel].
  • Die Körpergröße wird mit angezogenen Schuhen gemessen.
  • Der Park bietet ein Handbuch für Besucher mit Behinderungen. Sie können diesen Leitfaden auch auf der Website [https://www.slagharen.com/nl/vragen/attractiepark] einsehen.
  • Bei widrigen Witterungsbedingungen, aus technischen oder organisatorischen Gründen können Attraktionen, Shows, Restaurants und Geschäfte geschlossen werden. Der Park wird Sie darüber so schnell wie möglich über die Website, die Social-Media-Kanäle und an den Informationspunkten im Park informieren.
  • Wenn Sie das Geländer vorübergehend verlassen möchten, müssen Sie vor dem Verlassen unsere Mitarbeiter davon unterrichten, da Sie, um das Gelände wieder betreten zu können, ordnungsgemäß identifiziert werden müssen – mit einem Identifikationsstempel oder einem anderen vom Park festgelegten Identifikationsmittel. Andernfalls kann der Zugang zu den Einrichtungen verweigert werden.
  • Die Durchführung von (kommerziellen) Aktivitäten, einschließlich Sammlungen, Werbung, Aufzeichnungen, Untersuchungen und der Verkauf und der Vertrieb von Flugblättern, Flyern oder Produkten im Park ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung erteilt.
  • Fotos werden am Eingang (falls gewünscht) und bei einigen Attraktionen gemacht. Es sind auch Fotografen anwesend, die Sie während Ihres Besuchs fotografieren können, wenn dies gewünscht wird. Diese Fotos sind nur als Souvenir für Besucher gedacht. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, werden diese Fotos am Ende des Tages unwiederbringlich vernichtet. Fragen Sie an den Kassen des Parks, am Informationsbüro oder am Tor jeder Attraktion, wo Sie Ihre Fotos ansehen und kaufen können. Unter keinen Umständen werden Fotos an andere Personen als die auf ihnen abgebildeten verkauft. Wenn Sie Zweifel, Kommentare oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter privacy@slagharen.com.
  • Auf dem Picknickplatz befindet sich eine große Terrasse mit Tischen und Bänken, wo die Parkbesucher ihre mitgebrachten Speisen verzehren können. Alle anderen über den Park verteilten Terrassen sind ausschließlich für Kunden bestimmt, die ihr Essen an einem der Essensstände des Parks gekauft haben.

 

 

B) Sicherheitsnormen

  • Sicherheit steht bei uns an erster Stelle. Jeder ist verpflichtet, sich in einer Attraktion und in seiner Umgebung an die Regeln zu halten.
  • Der Verkauf an und Konsum von alkoholischen Getränken und Tabak ist für Personen unter 18 Jahren strengstens untersagt.
  • Aus Sicherheitsgründen behält sich der Park das Recht vor, ordnungsgemäß autorisiertes Personal zur Inspektion von Rucksäcken, Handtaschen, Taschen oder anderen ähnlichen Gegenständen unter den Bedingungen und innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen zuzulassen.
  • Besucher müssen mit ihren persönlichen Gegenständen wachsam und vorsichtig sein, da der Park nicht für Verluste, Diebstahl oder Schäden während ihres Besuchs im Park verantwortlich ist.
  • Das Rauchen ist in den Warteschlangen, in den Innenbereichen und im Kinderbereich des Parks verboten. Etwaige Raucherbereiche sind ausdrücklich gekennzeichnet. Der Park behält sich das Recht vor, jede Person vom Gelände zu verweisen, die sich nach Aufforderung durch das Parkpersonal weigert, diese Regel einzuhalten.
  • Der Einsatz von Drohnen ist im Park nicht gestattet.
  • Um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten, ist die Verwendung von Selfie-Sticks, Drohnen und der störende Gebrauch von Telefonen, Digitalkameras und Aufnahmegeräten in den Attraktionen verboten. Der Park behält sich das Recht vor, jede Person vom Gelände zu verweisen, die sich nach Aufforderung durch das Parkpersonal weigert, diese Regel einzuhalten.

C) Ticket- und Gutscheinregeln

  • Der Eintrittspreis bzw. die Eintrittskarte wird nur in den in den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Fällen zurückerstattet.
  • Eintrittskarten und Gutscheine müssen für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts im Park aufbewahrt werden und müssen dem Park- und/oder Sicherheitspersonal auf Verlangen vorgelegt werden. Der Park behält sich das Recht vor, Personen des Geländes zu verweisen, die kein gültiges Ticket oder keinen gültigen Gutschein vorweisen können.
  • Wenn Ihr Ticket einen Gast einschließt, muss er/sie den Park gleichzeitig mit dem Ticketinhaber und bei seinem/ihrem ersten Betreten betreten.
  • Bestimmte Attraktionen, Dienstleistungen, Shows und/oder Aktivitäten sind nicht im Ticketpreis enthalten. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Informationsstelle am Eingang des Parks oder besuchen Sie die Website des Parks. Wir verweisen auch auf Punkt E) unten in Bezug auf die Zahlung für diese Attraktionen, Dienstleistungen, Shows und/oder Aktivitäten.

D) Höflichkeitsregeln

  • Als Höflichkeit und Respekt für andere bitten wir Sie, die Warteschlange nicht zu überspringen und keinen Platz für andere in der Warteschlange freizuhalten. Bitte respektieren Sie einander und warten Sie, bis Sie an der Reihe sind.
  • Aus Gründen der Hygiene, der Höflichkeit und des Respekts gegenüber anderen ist es nicht gestattet, während des Aufenthalts im Park in einer anstößigen Weise gekleidet zu sein, wie z. B. in Badekleidung oder mit nacktem Oberkörper. Das Tragen von Schuhen ist ebenfalls Pflicht. Der Zugang zu bestimmten Attraktionen kann verweigert werden, wenn die getragene Kleidung ein Sicherheitsrisiko darstellt.
  • Um sicherzustellen, dass alle unsere Besucher die Attraktionen genießen können, müssen Besucher die Attraktion sofort nach dem Ende der Fahrt verlassen und den Anweisungen des Personals entlang der angegebenen Route folgen. Falls Sie erneut in der Attraktion mitfahren möchten, müssen Sie sich erneut anstellen.

E) Zahlungen

 An bestimmten Verkaufsstellen des Parks, wie zum Beispiel den Ticket-Schaltern, Restaurants und Geschäften, ist die Möglichkeit zur Barzahlung eingeschränkt und es gibt eine oder mehrere Kassen, an denen nur per Bankkarte oder Mobilgerät gezahlt werden kann. Diese Verkaufsstellen sind entsprechend mit Informationstafeln ausgestattet. Der Park bemüht sich, jede Verkaufsstelle mit zumindest einer Barzahlungsmöglichkeit auszustatten. Dessen ungeachtet kann die Barzahlung aus betrieblichen oder Sicherheitsgründen abgelehnt werden. Wenn Sie am Ticketschalter des Parks bar bezahlen, bedeutet dies nicht, dass Sie an allen Verkaufsstellen des Parks bar bezahlen können. Wenn Sie Zweifel haben, fragen Sie bitte das Personal der jeweiligen Einrichtung, das Ihnen gerne weiterhelfen wird.

F) Nichteinhaltung der Vorschriften

Der Park behält sich das Recht vor, Personen, die einen Verstoß gegen die folgenden Regeln begehen, den Zutritt zu den Attraktionen zu verweigern und sie der Attraktionen zu verweisen. Wer zuwider handelt, hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.

A)      Schwerwiegende Ruhestörung im Park oder in seinen Attraktionen oder die Begehung einer Straftat.

B)      Missbrauch von Tickets oder Parkgutscheinen (einschließlich betrügerischer, irreführender oder unlauterer Nutzung durch den Ticketinhaber und/oder Weiterverkauf oder Fälschung von Tickets). Nur Tickets, die in autorisierten Verkaufsstellen und online gekauft wurden, sind gültig.

C)      Baden in Brunnen oder Wasserattraktionen, die nicht für diesen Zweck bestimmt sind.

D)     Zerstörung oder anderweitige Beschädigung der Parkeinrichtungen oder des persönlichen Eigentums anderer Besucher und Mitarbeiter des Parks.

E)      Verhalten, das das Vergnügen der anderen Besucher stört oder ernsthaft beeinträchtigt.

F)      Das Unbeaufsichtigtlassen Minderjähriger.

G)      Konsum, Verkauf oder Vertrieb von Drogen oder Betäubungsmitteln auf dem Parkgelände. Zuwiderhandelnde werden sofort des Parks verwiesen und bei den Behörden angezeigt.

H)     Nichteinhaltung jeglicher Sicherheitsmaßnahmen.