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1. Mit dem Betreten des Attractie- en Vakantieparks Slagharen erklären Sie sich mit diesen Parkvorschriften einverstanden. Da wir uns an alle geltenden Vorschriften halten, erwarten wir von den Besuchern, dass auch sie ihren gesunden Menschenverstand nutzen und verantwortungsvoll handeln, um ihre eigene Gesundheit und Sicherheit sowie die derjenigen zu schützen, die sich in ihrer Obhut befinden, insbesondere Kinder, für die sie stets die Verantwortung tragen.
2. Sie betreten den Park auf eigene Gefahr mit einer gültigen Eintrittskarte. Besucher müssen (i) alle schriftlichen Regeln, Richtlinien, Warnungen und Empfehlungen LESEN und BEFOLGEN und die Einrichtungen und Sicherheitsausrüstung, falls vorhanden, ordnungsgemäß verwenden und (ii) ALLE Unterweisungen und Anweisungen unseres Personals befolgen. Jede Haftung des Parks ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Attractie- en Vakantiepark Slagharen verursacht wurden.
3. Besucher, die die Regeln, Richtlinien, Warnungen und/oder schriftlichen Empfehlungen aufgrund ihres Alters und/oder ihrer Behinderung nicht richtig lesen und/oder verstehen können, sind dafür verantwortlich, dafür Sorge zu tragen, dass ihnen diese ordnungsgemäß erklärt werden. Das Parkpersonal kann ihnen bei Bedarf behilflich sein.
4. Die Besucher müssen für ihre eigene Gesundheit und Sicherheit sowie für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Angehörigen und anderer in ihrer Umgebung verantwortlich handeln.
5. Die Besucher haben sich höflich und respektvoll gegenüber anderen Besuchern und den Mitarbeitern des Parks zu verhalten und die Einrichtungen des Parks, andere Besucher, Mitarbeiter sowie die Flora und Fauna zu respektieren.
6. Besucher, die nach Meinung unserer Mitarbeiter die Regeln und Anweisungen nicht einhalten und/oder sich unverantwortlich und/oder respektlos gegenüber anderen Besuchern und/oder unserem Personal verhalten, können aufgefordert werden, den Park zu verlassen und haben keinen Anspruch auf Rückerstattung. Wir behalten uns das Recht vor, diese Verhaltensweisen den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu bringen.
Beachten Sie die spezifischen Richtlinien und Regeln, die am Tor der einzelnen Attraktionen platziert sind, sowie die nachstehend beschriebenen allgemeinen Betriebsregeln des Parks.
VORSICHT! Bitte überprüfen Sie Ihren körperlichen und emotionalen Zustand, BEVOR Sie es einfach „tun“.
Sie betreten den Park auf eigene Gefahr. Die Attraktionen und andere Einrichtungen des Parks können bei unseren Besuchern für wunderbare Erinnerungen und spannenden Spaß sorgen! Aber die (Wasser-)Attraktionen können aufgrund der Geschwindigkeit und unvorhersehbarer Bewegungen eine erhöhte Herzfrequenz, einen erhöhten Blutdruck und Muskelverspannungen im Nacken und Rücken verursachen.
DAHER IST ES SEHR WICHTIG, DASS SIE WEDER MITFAHREN ODER AN AKTIVITÄTEN TEILNEHMEN, NOCH IHREN ANGEHÖRIGEN ERLAUBEN, MITZUFAHREN ODER AN AKTIVITÄTEN TEILZUNEHMEN, WENN SIE ODER IHRE ANGEHÖRIGEN UNTER DEM EINFLUSS VON ALKOHOL ODER ANDEREN DROGEN STEHEN, DIE DIE GESUNDHEIT, DIE SINNE, DAS GEISTIGE BEWUSSTSEIN, REFLEXE UND DIE KOORDINATION BEEINTRÄCHTIGEN KÖNNEN.
FAHREN SIE NICHT MIT ODER NEHMEN SIE NICHT AN EINER AKTIVITÄT TEIL, WENN SIE EINE KRANKHEIT, EIN BESTEHENDES GESUNDHEITSPROBLEM ODER EINE VERLETZUNG HABEN ODER HATTEN ODER WENN DER VERDACHT BESTEHT, DASS DERGLEICHEN VORLIEGT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF HERZ-, NEUROLOGISCHE, RÜCKEN-, NACKEN-, HIRN-, AUGEN-, OHREN- ODER ANDERE KRANKHEITEN ODER VERLETZUNGEN, DIE DURCH EINE FAHRT ODER DIE TEILNAHME AN EINER AKTIVITÄT VERURSACHT ODER VERSCHLIMMERT WERDEN KÖNNEN.
EBENSO WENIG SOLLTEN SIE – SOFERN NICHT ANDERS ANGEGEBEN – MITFAHREN, WENN SIE SCHWANGER SIND (ODER VERMUTEN, SCHWANGER ZU SEIN), WENN SIE IN DEN LETZTEN MONATEN OPERIERT WURDEN ODER WENN SIE SICH NOCH VON EINER KRANKHEIT ODER MEDIZINISCHEN BEHANDLUNG/OPERATION ERHOLEN.
NUR SIE SELBST KÖNNEN BEURTEILEN, OB SIE KÖRPERLICH UND GEISTIG FIT SIND, SICHER ZU FAHREN ODER AN ANDEREN AKTIVITÄTEN TEILZUNEHMEN.
DER PARK KANN NICHT FÜR IHRE GESUNDHEIT – ODER DIE IHRER ANGEHÖRIGEN – GARANTIEREN. VIELMEHR MUSS ER ENTSCHEIDEN, OB SIE – ODER IHRE ANGEHÖRIGEN – FIT UND GESUND GENUG SIND, UM EIN BESTIMMTES FAHRGESCHÄFT ZU BENUTZEN ODER EINE BESTIMMTE AKTIVITÄT AUSZUÜBEN, UND OB SIE DIE IN DER BETRIEBSORDNUNG FESTGELEGTEN ANFORDERUNGEN HINSICHTLICH ALTER, GEWICHT UND GRÖSSE ERFÜLLEN.
WENN SIE AN DEN AKTIVITÄTEN TEILNEHMEN, AKZEPTIEREN SIE DIE DAMIT VERBUNDENEN RISIKEN. WENN SIE FRAGEN HABEN, HELFEN UNSERE MITARBEITER IHNEN GERNE WEITER.
A) Regeln und Bedingungen für den Zugang zum Park und die Nutzung des Parks
B) Sicherheitsnormen
C) Ticket- und Gutscheinregeln
D) Höflichkeitsregeln
E) Zahlungen
An bestimmten Verkaufsstellen des Parks, wie zum Beispiel den Ticket-Schaltern, Restaurants und Geschäften, ist die Möglichkeit zur Barzahlung eingeschränkt und es gibt eine oder mehrere Kassen, an denen nur per Bankkarte oder Mobilgerät gezahlt werden kann. Diese Verkaufsstellen sind entsprechend mit Informationstafeln ausgestattet. Der Park bemüht sich, jede Verkaufsstelle mit zumindest einer Barzahlungsmöglichkeit auszustatten. Dessen ungeachtet kann die Barzahlung aus betrieblichen oder Sicherheitsgründen abgelehnt werden. Wenn Sie am Ticketschalter des Parks bar bezahlen, bedeutet dies nicht, dass Sie an allen Verkaufsstellen des Parks bar bezahlen können. Wenn Sie Zweifel haben, fragen Sie bitte das Personal der jeweiligen Einrichtung, das Ihnen gerne weiterhelfen wird.
F) Nichteinhaltung der Vorschriften
Der Park behält sich das Recht vor, Personen, die einen Verstoß gegen die folgenden Regeln begehen, den Zutritt zu den Attraktionen zu verweigern und sie der Attraktionen zu verweisen. Wer zuwider handelt, hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.
A) Schwerwiegende Ruhestörung im Park oder in seinen Attraktionen oder die Begehung einer Straftat.
B) Missbrauch von Tickets oder Parkgutscheinen (einschließlich betrügerischer, irreführender oder unlauterer Nutzung durch den Ticketinhaber und/oder Weiterverkauf oder Fälschung von Tickets). Nur Tickets, die in autorisierten Verkaufsstellen und online gekauft wurden, sind gültig.
C) Baden in Brunnen oder Wasserattraktionen, die nicht für diesen Zweck bestimmt sind.
D) Zerstörung oder anderweitige Beschädigung der Parkeinrichtungen oder des persönlichen Eigentums anderer Besucher und Mitarbeiter des Parks.
E) Verhalten, das das Vergnügen der anderen Besucher stört oder ernsthaft beeinträchtigt.
F) Das Unbeaufsichtigtlassen Minderjähriger.
G) Konsum, Verkauf oder Vertrieb von Drogen oder Betäubungsmitteln auf dem Parkgelände. Zuwiderhandelnde werden sofort des Parks verwiesen und bei den Behörden angezeigt.
H) Nichteinhaltung jeglicher Sicherheitsmaßnahmen.